ANTS Kinderkrippe GmbH
Fuchsiastrasse 14
8048 Zürich-Altstetten
Tel.: 043 366 83 61
Email:

Reglement


Einleitung
Das folgende Betriebsreglement gibt nähere Auskunft über ANTS Kinderkrippe GmbH. Als familienergänzende Tagesbetreuung werden die organisatorischen, finanziellen und ideologischen Grundsätze von ANTS erläutert.


Sinn und Zweck der ANTS
Wir möchten es Familien ermöglichen, auch nach der Geburt eines oder mehreren Kinder weiterhin im Beruf tätig zu sein. Unser Angebot ist es, überschneidende Tätigkeiten der Eltern abzudecken, indem sie ihr Kind nach vereinbarten Tagen extern betreuen lassen können. Wir möchten für die Kinder eine ergänzende Familienbetreuung bieten und ihnen das soziale Verhältnis untereinander näher bringen
ANTS bietet eine familienergänzende Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt an. Die Kinder werden durch qualifiziertes Personal betreut. Ziel der Betreuung ist die altersgerechte Förderung der sozialen, emotionalen und sprachlichen Fähigkeiten der Kinder. Der Tagesablauf wird abhängig von den Bedürfnissen der Kinder, flexibel gestaltet. Gezielte Aktivitäten sollen die Förderung der Kinder unterstützen.


Unser Motto:
  • Ausprobieren: Die Möglichkeit haben, zum Experimentieren und Ausprobieren, alleine oder mit anderen Kindern.
  • Erleben: Den sozialen Umgang mit und zu anderen Kindern lernen und gemeinsam Neues erfahren und erleben.
  • Kreativ: Sei es beim Basteln, Malen, Spielen, u.a.. Der Phantasie und Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
  • Gemeinsam: Nebst individueller Betreuung und Einzelförderung steht die Förderung der Gemeinsamkeit im Vordergrund von ANTS.

Betriebsbewilligung
ANTS ist im Besitz der Betriebsbewilligung, welche von der Stadt Zürich erteilt wurde.

Trägerschaft und Krippenleitung
ANTS ist seit Beginn 2011 eine GmbH und finanziert sich selbst. Die Inhaberin Ursula Kläy-Graf ist ausgebildete Krippenleiterin und leitet ANTS. Eine Trägerschaft im eigentlichen Sinne existiert nicht.

Personal
Die sozialpädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen in leitender Funktion verfügen über eine vom Schweizerischen Krippenverband anerkannt Ausbildung. Praktikantinnen können ohne Ausbildung mitarbeiten.

Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr
  • Betriebsferien: Zwei Wochen im Sommer
  • Eine Woche Weihnachten/Neujahr
Vor gesetzlichen Feiertagen schliesst ANTS um 16.00 Uhr

Betreuungsangebot
Folgende Angebote stehen den Eltern zu Verfügung:

 1/2 Tag
 07.30 - 11.15 Uhr
 (exkl. Mittagessen)
  13.30 - 18.30 Uhr
 (exkl. Mittagessen)
 2/3 Tag 07.30 - 14.00 Uhr
 (inkl. Mittagessen)
  11.30 - 18.30 Uhr
 (inkl. Mittagessen)
 Ganzer Tag 07.30 - 18.30 Uhr (inkl. Mittagessen)



Die Anmeldung erfolgt auf einem separaten Formular.

Anmeldeformular ANTS Kinderkrippe

Tagesablauf
Die Kinder werden zwischen 7.30 Uhr und 9.00 Uhr gebracht. Um 8.00 Uhr gibt es für die Anwesenden Kinder ein Frühstück. Ab 8.30 Uhr werden die Kinder in ihre Gruppen aufgeteilt und bleiben den ganzen Tag über autonom. Der Ablauf wird von der Gruppe selber bestimmt. Anschliessend an das Mittagessen um 11.30 Uhr gibt es eine Ruhezeit in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Den Nachmittag gestalten die Gruppen individuell, so wie auch die Zeit des Zvieriessens. Ab 16.30 Uhr können die Kinder abgeholt werden. Je nach Kinderzahl werden die Gruppen dann wieder zusammengelegt, spätestens jedoch um 18.00 bis um 18.30 Uhr.

Kindergruppen
ANTS bietet 28 Krippenplätze an. Die Kinder werden im Trio-Modell der Stadt Zürich auf drei Kindergruppen betreut. Auf den beiden Kleinstkindgruppen betreuen wir acht Kinder im Alter ab drei Monaten bis ca. zwei bis drei Jahren, auf der Kleinkindergartengruppe sind durchschnittlich 12 Kinder anwesend.

Aufnahmebedingungen
ANTS betreut Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt. Die Kinder werden regelmässig an den vereinbarten Tagen in die Kinderkrippe gebracht. Die Mindestanwesenheit beträgt einen ganzen oder drei halbe Tage.

Eingewöhnungszeit
Es ist für die Mitarbeiterinnen von ANTS eine äusserst wichtige Voraussetzung, dass die Eltern eine positive Grundeinstellung für die Zusammenarbeit mit der Kinderkrippe mitbringen. Die Eingewöhnungszeit bildet die wichtige Basis für die spätere Betreuung in der Krippe. Uns ist es ein grosses Anliegen, diese Startphase mit den Eltern (ein Elternteil) durchzuführen. Die erste intensivere Eingewöhnungszeit dauert etwa zwei Wochen, während dieser Zeit besuchen die Eltern und ihr Kind ANTS so oft als möglich. In diesen Tagen soll sich die Beziehung zwischen der Erzieherin und dem Kind intensivieren, während dem sich die Eltern mehr und mehr lösen.
Nach der Eingewöhnung folgt die Zeit der Kontinuität. Die Erfahrungen sowie Studien haben bewiesen, dass eine Fremdbetreuung die nur einmal wöchentlich stattfindet das Einleben um mehrfaches verlängern und in einzelnen Fällen erheblich erschwert haben.

Kleidung, Windeln, eigene Spielsachen, Esswaren
Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der Krippe zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz usw.. Die Windeln werden von ANTS eingekauft und sind im Preis inbegriffen. 
Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in ANTS mitgebracht werden, kann keine Verantwortung und Haftung übernommen werden.
Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten:   
  • Frühstück
  • Mittagessen (je nach Betreuungsvereinbarung)
  • Zvieri

Krankheiten
Kranke Kinder dürfen die ANTS nicht besuchen. Erkrankt ein Kind in ANTS, werden wir die Eltern umgehend informieren, wir betreuen es jedoch bis am Abend, wenn es der Zustand des Kindes zulässt und die Eltern dies wünschen.
Allergien und andere Empfindlichkeiten müssen beim Eintritt besprochen werden. Ebenso muss die Leitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden.

Versicherung
Die Kranken- und Unfallversicherung liegt in den Händen der Eltern. ANTS verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, sowie eine Sachversicherung.

Platzreservation
Für einen nicht beanspruchten Betreuungsplatz, der reserviert werden soll, wird die Taxe voll verrechnet. Eine solche Platzreservation kann maximal zwei Monate dauern.

Kündigung
Die Kündigung erfolgt schriftlich per Ende eines Monates. Die Kündigungsfrist dauert zwei Monate.

Hygiene und Sicherheit
Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorrat überprüft.
Für die Sicherheit der Kinder wurden zu den üblichen Sicherheitsvorkehrungen unter anderem folgende Massnahmen getroffen; geschützte Steckdosen, Fallschutz bei Spielgeräten.

Tarife/Zahlungsreglement
Der Betreuungsbeitrag wird Pauschal verrechnet und ist zum Voraus auf den 1. des Verfallmonats zu bezahlen.
Das bei Vertragsabschluss vereinbarte Depot von einer Monatspauschale gilt als Sicherheitsleistung des Erziehungsberechtigten für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und hat während der ganzen Vertragsdauer bestehen zu bleiben. ANTS ist berechtigt, die Sicherheitsleistung bei unbegründeten ausbleibender Zahlung als deren Begleichung zu benützen. Die Schlussabrechnung über das Konto hat spätestens innert 3 Monaten seit der Vertragsablösung zu erfolgen.
Nach zweimaliger erfolgloser Einforderung (Mahnung) des Rechnungsbetrages, wird der Krippenplatz innert Wochenfrist gekündigt. Die aktuellen Tarife finden Sie hier.

Tarife ANTS Kinderkrippe

Finanzen
ANTS ist selbsttragend und kostendeckend